Vorsicht beim Bestellen eines Strafregisterauszugs im Internet

Bern, 17.12.2020 - Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erhält vermehrt Meldungen über Täuschungen bei der Bestellung von Strafregisterauszügen im Internet. Auf täuschenden Webseiten wird anstatt des gewünschten Strafregisterauszugs nur ein «Online-Wegweiser» angeboten.

Betroffene beanstanden, dass sie nach einer Internet-Suche versehentlich auf einer Webseite gelandet seien, auf welcher sie anstelle des schweizerischen Strafregisterauszugs lediglich einen «Online-Wegweiser» erworben hätten. Der Wegweiser erkläre, wie Strafregisterauszüge bestellt werden können. Die Kosten von CHF 20.00 seien direkt von ihrer Kreditkarte abgebucht worden.

Aktuell werden die Täuschungshandlungen auf den Webseiten https://registerwegweiser.online/, https://www.bopayment.info/strafregisterauszug-schweiz und https://www.dienstweg.info/strafregisterauszug/ begangen, welche bei einer Internet-Suche als Treffer an oberster Stelle erscheinen können.

Das SECO weist darauf hin, dass der schweizerische Strafregisterauszug auf der Webseite des Bundesamts für Justiz oder am Postschalter bestellt werden kann. Link: https://www.strafregister.admin.ch


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Letzte Änderung 14.05.2024

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